Bidirektionale Inhaltsumleitung

Durch die bidirektionale Inhaltsumleitung können HTTP- oder HTTPS-URLs in Webbrowsern oder in Anwendungen eingebettet zwischen der Citrix VDA-Sitzung und dem Clientendpunkt in beide Richtungen weitergeleitet werden. Eine URL, die in einem in der Citrix Sitzung ausgeführten Browser eingegeben wurde, kann mit dem Standardbrowser des Clients geöffnet werden. Umgekehrt kann eine URL, die in einem auf dem Client ausgeführten Browser eingegeben wurde, in einer Citrix Sitzung geöffnet werden, entweder mit einer veröffentlichten Anwendung oder einem Desktop. Einige gängige Anwendungsfälle für die bidirektionale Inhaltsumleitung sind:

Systemanforderungen

Konfiguration

Die bidirektionale Inhaltsumleitung muss mit der Citrix-Richtlinie sowohl auf dem VDA als auch auf dem Client aktiviert werden, damit die Umleitung funktioniert. Die bidirektionale Inhaltsumleitung ist standardmäßig deaktiviert.

Informationen zur VDA-Konfiguration finden Sie unter Bidirektionale Inhaltsumleitung in den ICA-Richtlinieneinstellungen.

Informationen zur Clientkonfiguration finden Sie unter Bidirektionale Inhaltsumleitung in der Dokumentation von Citrix Workspace-App für Windows.

Die Browsererweiterung muss mit den angezeigten Befehlen registriert werden. Führen Sie die Befehle auf dem VDA und dem Client nach Bedarf aus.

Um die Browsererweiterung auf dem VDA zu registrieren, öffnen Sie eine Eingabeaufforderung. Führen Sie dann %ProgramFiles(x86)%\Citrix\HDX\bin\vdaredirector.exe mit der erforderlichen Browseroption aus, wie in dem Beispiel gezeigt:

%ProgramFiles(x86)%\Citrix\HDX\bin\vdaredirector.exe /regIE

Um die Registrierung der Browsererweiterung aufzuheben, verwenden Sie die Option /unregIE wie im Beispiel gezeigt:

%ProgramFiles(x86)%\Citrix\HDX\bin\vdaredirector.exe /unregIE

Um die Browsererweiterung auf dem Client zu registrieren, öffnen Sie eine Eingabeaufforderung und führen Sie %ProgramFiles(x86)%\Citrix\ICA Client\redirector.exe mit denselben Optionen wie in den Beispielen gezeigt aus.

Andere Überlegungen