StoreFront

Hinweise zu Drittanbietern

StoreFront kann Softwarekomponenten von Drittanbietern enthalten, die unter den folgenden Bedingungen lizenziert sind. Diese Liste wurde zum angegebenen Datum mithilfe von Software von Drittanbietern erstellt. Diese Liste kann sich mit bestimmten Produktversionen ändern und ist möglicherweise nicht vollständig; sie wird „wie besehen“ bereitgestellt. SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT ZULÄSSIG, GEBEN CITRIX UND SEINE LIEFERANTEN KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, HINSICHTLICH DER LISTE ODER IHRER RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT ODER HINSICHTLICH DER ERGEBNISSE, DIE DURCH DIE VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER LISTE ERZIELT WERDEN KÖNNEN. DURCH DIE VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DER LISTE ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS CITRIX IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE, DIREKTE, INDIREKTE ODER FOLGESCHÄDEN ODER SONSTIGE SCHÄDEN JEGLICHER ART HAFTBAR GEMACHT WERDEN KANN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG ODER VERBREITUNG DIESER LISTE ERGEBEN.

Castle Windsor 3.3.0

Copyright 2004-2013 Castle Project – http://www.castleproject.org/

Lizenziert unter der Apache-Lizenz, Version 2.0

Microsoft Unity Application Block (Unity) 2.1

Copyright © 2011 Microsoft Corporation.

Lizenziert unter der Microsoft Public License (MS-PL) https://msdn.microsoft.com/en-us/library/hh237493.aspx

Microsoft Patterns and Practices: Prism 2.2

Copyright © 2010 Microsoft Corporation.

Lizenziert unter der Microsoft Public License (MS-PL)

Microsoft patterns & practices: Common Service Locator 1.0

Copyright © Microsoft Corporation.

Lizenziert unter der Microsoft Public License (MS-PL)

Microsoft .Net Reference Source

Copyright © Microsoft Corporation. Lizenziert unter der MIT-Lizenz.

ManagedEsent Release 1.9.4

Copyright © Microsoft Corporation.

Lizenziert unter der Microsoft Public License (MS-PL).

jQuery UI – v1.10.4 – 2014-03-12

http://jqueryui.com/

Copyright 2014 jQuery Foundation und andere Mitwirkende; Lizenziert unter MIT

jQuery JavaScript Library v1.12.4

http://jquery.com/

Enthält Sizzle.js

http://sizzlejs.com/

Copyright jQuery Foundation und andere Mitwirkende

Veröffentlicht unter der MIT-Lizenz

http://jquery.org/license

Datum: 2016-05-20T17:17Z

jQuery jScrollPane v2.0.0beta11

jScrollPane – v2.0.0beta11 – 2011-07-04 http://jscrollpane.kelvinluck.com/

Copyright (c) 2010 Kelvin Luck

Doppelt lizenziert unter der MIT- und GPL-Lizenz.

jquery.contextmenu.js

jQuery-Plugin für Kontextmenüs

http://www.JavascriptToolbox.com/lib/contextmenu

Copyright (c) 2008 Matt Kruse (javascripttoolbox.com)

Doppelt lizenziert unter der MIT- und GPL-Lizenz.

jQuery-Plugin für Hammer.JS – v1.0.0 – 2014-01-02

http://eightmedia.github.com/hammer.js

Copyright (c) 2014 Jorik Tangelder j.tangelder@gmail.com;

Lizenziert unter der MIT-Lizenz

jQuery MouseWheel

Copyright (c) 2011 Brandon Aaron (http://brandonaaron.net)

Lizenziert unter der MIT-Lizenz (LICENSE.txt).

WPF Toolkit 3.5

WPF Toolkit Copyright (c) 2006-2014 Microsoft

MS-PL-Lizenz

Extended WPF Toolkit 3.0

Copyright (C) 2007-2013 Xceed Software Inc.

Dieses Programm wird Ihnen unter den Bedingungen der Microsoft Public License (Ms-PL) zur Verfügung gestellt.

Für weitere Funktionen, Steuerelemente und schnellen professionellen Support erhalten Sie die Plus Edition unter http://xceed.com/wpf_toolkit

Bleiben Sie informiert: Folgen Sie @datagrid auf Twitter.

WiX Toolset

Copyright (c) Outercurve Foundation. Common Public License Version 1.0.

CLR Security

Copyright (c) Microsoft Corporation. Microsoft Limited Permissive License (MS-LPL)

Stack Exchange Redis 1.1

StackExchange.Redis.StrongName 1.1 https://stackexchange.github.io/StackExchange.Redis Copyright (c) 2014 Stack Exchange

Lizenziert unter der MIT-Lizenz

Newtonsoft JSON 9.0

Copyright (c) 2007 James Newton-King

Lizenziert unter der MIT-Lizenz.

jQuery JavaScript Library v3.7.1

https://jquery.com/

Copyright OpenJS Foundation und andere Mitwirkende

Veröffentlicht unter der MIT-Lizenz

https://jquery.org/license

Datum: 2023-08-28T13:37Z

jQuery UI - v1.13.2 - 2022-07-14

http://jqueryui.com

Copyright jQuery Foundation und andere Mitwirkende; Lizenziert unter MIT

Hammer.JS - v2.0.4 - 2014-09-28

Hammer.JS - v2.0.8 - 2016-04-23

http://hammerjs.github.io/

Copyright (c) 2016 Jorik Tangelder;

Lizenziert unter der MIT-Lizenz

VelocityJS.org (1.5.0)

velocity-animate (C) 2014-2017 Julian Shapiro.

Lizenziert unter der MIT-Lizenz. Details finden Sie in der Datei LICENSE im Projektstammverzeichnis.

slick.js - 1.8.0

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) 2013-2016

jQuery UI Touch Punch 0.2.3

Copyright 2011–2014, Dave Furfero

Doppelt lizenziert unter der MIT- oder GPL Version 2 Lizenz.

Microsoft .NET 8

Die MIT-Lizenz (MIT)

Copyright (c) .NET Foundation und Mitwirkende

ANHANG: Referenzierte Lizenzen

MIT-Lizenz

Hiermit wird unentgeltlich jeder Person, die eine Kopie dieser Software
und der zugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, die
Erlaubnis erteilt, die Software uneingeschränkt zu nutzen, inklusive
und ohne Einschränkung der Rechte zur Nutzung, Kopie, Modifikation,
Zusammenführung, Veröffentlichung, Verbreitung, Unterlizenzierung
und/oder zum Verkauf von Kopien der Software, und Personen, denen die
Software zur Verfügung gestellt wird, dies unter den folgenden
Bedingungen zu gestatten:

Der obige Copyright-Hinweis und dieser Erlaubnisvermerk müssen in
allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.

DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE JEGLICHE
AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHLIESSLICH,
ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT,
DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON
RECHTEN DRITTER. IN KEINEM FALL SIND DIE AUTOREN ODER COPYRIGHT-INHABER
HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE HAFTUNG, OB IN EINER
VERTRAGLICHEN HANDLUNG, EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG ODER ANDERWEITIG,
DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE ODER DER NUTZUNG
ODER ANDEREN GESCHÄFTEN MIT DER SOFTWARE ERGEBEN.
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Apache-Lizenz, Version 2.0

                              Apache-Lizenz
                            Version 2.0, Januar 2004
                         http://www.apache.org/licenses/


BEDINGUNGEN FÜR NUTZUNG, REPRODUKTION UND VERBREITUNG

1.  Definitionen.

   „Lizenz“ bezeichnet die Bedingungen für Nutzung, Reproduktion
   und Verbreitung, wie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments
   definiert.

   „Lizenzgeber“ bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom
   Urheberrechtsinhaber autorisierte Entität, die die Lizenz erteilt.

   „Rechtspersönlichkeit“ bezeichnet die Vereinigung der handelnden
   Entität und aller anderen Entitäten, die diese Entität kontrollieren,
   von ihr kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit
   dieser Entität stehen. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet
   „Kontrolle“ (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung
   oder Verwaltung einer solchen Entität zu bestimmen, sei es durch
   Vertrag oder auf andere Weise, oder (ii) den Besitz von fünfzig
   Prozent (50 %) oder mehr der ausstehenden Anteile, oder (iii) den
   wirtschaftlichen Besitz einer solchen Entität.

   „Sie“ (oder „Ihr“) bezeichnet eine Einzelperson oder
   Rechtspersönlichkeit, die die durch diese Lizenz gewährten
   Berechtigungen ausübt.

   „Quellform“ bezeichnet die bevorzugte Form für die Vornahme von
   Modifikationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
   Software-Quellcode, Dokumentationsquellen und Konfigurationsdateien.

   „Objektform“ bezeichnet jede Form, die aus einer mechanischen
   Transformation oder Übersetzung einer Quellform resultiert,
   einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode,
   generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.

   „Werk“ bezeichnet das urheberrechtlich geschützte Werk, sei es in
   Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt
   wird, wie durch einen Urheberrechtshinweis angegeben, der in das
   Werk aufgenommen oder daran angehängt ist (ein Beispiel ist im
   Anhang unten aufgeführt).

   „Abgeleitete Werke“ bezeichnet jedes Werk, sei es in Quell- oder
   Objektform, das auf dem Werk basiert (oder davon abgeleitet ist)
   und für das die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen,
   Ausarbeitungen oder andere Modifikationen als Ganzes ein
   eigenständiges urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen. Für
   die Zwecke dieser Lizenz schließen Abgeleitete Werke keine Werke
   ein, die vom Werk trennbar bleiben oder lediglich mit den
   Schnittstellen des Werks und dessen Abgeleiteten Werken verknüpft
   (oder namentlich gebunden) sind.

   „Beitrag“ bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk,
   einschließlich der Originalversion des Werks und aller
   Modifikationen oder Ergänzungen zu diesem Werk oder dessen
   Abgeleiteten Werken, das vom Urheberrechtsinhaber oder von einer
   Einzelperson oder Rechtspersönlichkeit, die zur Einreichung im
   Namen des Urheberrechtsinhabers autorisiert ist, absichtlich zur
   Aufnahme in das Werk an den Lizenzgeber übermittelt wird. Für die
   Zwecke dieser Definition bedeutet „übermittelt“ jede Form der
   elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die
   an den Lizenzgeber oder seine Vertreter gesendet wird,
   einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation auf
   elektronischen Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsystemen und
   Fehlerverfolgungssystemen, die vom oder im Namen des Lizenzgebers
   zum Zweck der Diskussion und Verbesserung des Werks verwaltet
   werden, jedoch ausgenommen Kommunikation, die vom
   Urheberrechtsinhaber ausdrücklich als „Kein Beitrag“ gekennzeichnet
   oder anderweitig schriftlich bezeichnet ist.

   „Mitwirkender“ bezeichnet den Lizenzgeber und jede Einzelperson
   oder Rechtspersönlichkeit, in deren Namen ein Beitrag vom
   Lizenzgeber empfangen und anschließend in das Werk aufgenommen
   wurde.

2.  Gewährung der Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen
   dieser Lizenz gewährt jeder Mitwirkende hiermit Ihnen eine
   dauerhafte, weltweite, nicht-exklusive, kostenlose,
   gebührenfreie, unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur
   Reproduktion, Erstellung Abgeleiteter Werke, öffentlichen
   Anzeige, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und
   Verbreitung des Werks und solcher Abgeleiteter Werke in Quell-
   oder Objektform.

3.  Gewährung der Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser
   Lizenz gewährt jeder Mitwirkende hiermit Ihnen eine dauerhafte,
   weltweite, nicht-exklusive, kostenlose, gebührenfreie,
   unwiderrufliche (außer wie in diesem Abschnitt angegeben)
   Patentlizenz zur Herstellung, Herstellung lassen, Nutzung, zum
   Angebot zum Verkauf, Verkauf, Import und zur anderweitigen
   Übertragung des Werks, wobei sich diese Lizenz nur auf jene
   Patentansprüche bezieht, die von einem solchen Mitwirkenden
   lizenzierbar sind und die notwendigerweise durch seine(n)
   Beitrag(e) allein oder durch die Kombination seiner(n)
   Beitrag(e) mit dem Werk, für das solche Beiträge eingereicht
   wurden, verletzt werden. Wenn Sie eine Patentklage gegen eine
   Entität (einschließlich einer Gegenklage oder Widerklage in
   einem Rechtsstreit) einleiten, in der behauptet wird, dass das
   Werk oder ein im Werk enthaltener Beitrag eine direkte oder
   beisteuernde Patentverletzung darstellt, dann erlöschen alle
   Ihnen unter dieser Lizenz für dieses Werk gewährten
   Patentlizenzen mit dem Datum der Einreichung dieser Klage.

4.  Weiterverbreitung. Sie dürfen Kopien des Werks oder Abgeleiteter
   Werke davon in jedem Medium, mit oder ohne Modifikationen, und
   in Quell- oder Objektform reproduzieren und verbreiten,
   vorausgesetzt, Sie erfüllen die folgenden Bedingungen:

   (a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder
       Abgeleiteter Werke eine Kopie dieser Lizenz aushändigen; und

   (b) Sie müssen sicherstellen, dass alle modifizierten Dateien
       auffällige Hinweise tragen, die besagen, dass Sie die Dateien
       geändert haben; und

   (c) Sie müssen in der Quellform aller Abgeleiteten Werke, die Sie
       verbreiten, alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und
       Zuschreibungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten,
       ausgenommen jene Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der
       Abgeleiteten Werke beziehen; und

   (d) Wenn das Werk eine „NOTICE“-Textdatei als Teil seiner
       Verbreitung enthält, dann müssen alle Abgeleiteten Werke, die
       Sie verbreiten, eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei
       enthaltenen Zuschreibungshinweise enthalten, ausgenommen jene
       Hinweise, die sich nicht auf einen Teil der Abgeleiteten Werke
       beziehen, an mindestens einer der folgenden Stellen: innerhalb
       einer als Teil der Abgeleiteten Werke verbreiteten
       NOTICE-Textdatei; innerhalb der Quellform oder Dokumentation,
       falls zusammen mit den Abgeleiteten Werken bereitgestellt;
       oder, innerhalb einer von den Abgeleiteten Werken erzeugten
       Anzeige, falls und wo immer solche Hinweise Dritter normalerweise
       erscheinen. Der Inhalt der NOTICE-Datei dient nur zu
       Informationszwecken und ändert die Lizenz nicht. Sie dürfen
       Ihre eigenen Zuschreibungshinweise innerhalb von Abgeleiteten
       Werken, die Sie verbreiten, hinzufügen, neben oder als
       Ergänzung zum NOTICE-Text des Werks, vorausgesetzt, dass
       solche zusätzlichen Zuschreibungshinweise nicht als
       Modifikation der Lizenz ausgelegt werden können.

   Sie dürfen Ihre eigene Urheberrechtserklärung zu Ihren
   Modifikationen hinzufügen und zusätzliche oder abweichende
   Lizenzbedingungen für die Nutzung, Reproduktion oder Verbreitung
   Ihrer Modifikationen oder für solche Abgeleiteten Werke als Ganzes
   bereitstellen, vorausgesetzt, Ihre Nutzung, Reproduktion und
   Verbreitung des Werks entspricht ansonsten den in dieser Lizenz
   genannten Bedingungen.

5.  Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas
   anderes angeben, unterliegt jeder Beitrag, der von Ihnen
   absichtlich zur Aufnahme in das Werk an den Lizenzgeber
   übermittelt wird, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne
   zusätzliche Bedingungen. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzt
   oder modifiziert nichts hierin die Bedingungen einer separaten
   Lizenzvereinbarung, die Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber
   bezüglich solcher Beiträge abgeschlossen haben.

6.  Marken. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis zur Nutzung der
   Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen
   des Lizenzgebers, außer soweit dies für die angemessene und
   übliche Beschreibung des Ursprungs des Werks und die
   Reproduktion des Inhalts der NOTICE-Datei erforderlich ist.

7.  Haftungsausschluss. Sofern nicht durch anwendbares Recht
   vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber
   das Werk (und jeder Mitwirkende stellt seine Beiträge) „WIE
   BESEHEN“ zur Verfügung, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER
   BEDINGUNGEN IRGENDEINER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
   STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF
   GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN BEZÜGLICH TITEL,
   NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN
   BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein verantwortlich für die
   Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung oder
   Weiterverbreitung des Werks und übernehmen alle Risiken, die
   mit Ihrer Ausübung der Berechtigungen unter dieser Lizenz
   verbunden sind.
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  1. Haftungsbeschränkung. In keinem Fall und unter keiner Rechtstheorie, sei es aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Vertrag oder anderweitig, es sei denn, dies ist durch anwendbares Recht (wie vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen) vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger oder Folgeschäden jeglicher Art, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Werks ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Arbeitsunterbrechung, Computerausfall oder -fehlfunktion oder alle anderen kommerziellen Schäden oder Verluste), selbst wenn ein solcher Mitwirkender auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

  2. Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Weiterverteilung des Werks oder davon abgeleiteter Werke können Sie die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Entschädigungs- oder anderen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten, die mit dieser Lizenz vereinbar sind, anbieten und dafür eine Gebühr verlangen. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur, wenn Sie sich bereit erklären, jeden Mitwirkenden für jegliche Haftung, die diesem entsteht, oder für Ansprüche, die gegen diesen geltend gemacht werden, aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Gewährleistung oder zusätzlichen Haftung, schadlos zu halten, zu verteidigen und zu entschädigen.

ENDE DER BEDINGUNGEN

Microsoft Public License (MS-PL)

Diese Lizenz regelt die Nutzung der beigefügten Software. Wenn Sie die Software nutzen, akzeptieren Sie diese Lizenz. Wenn Sie die Lizenz nicht akzeptieren, nutzen Sie die Software nicht.

  1. Definitionen Die Begriffe „reproduzieren“, „Reproduktion“, „abgeleitete Werke“ und „Verbreitung“ haben hier die gleiche Bedeutung wie im US-amerikanischen Urheberrecht.

Ein „Beitrag“ ist die Originalsoftware oder jegliche Ergänzungen oder Änderungen an der Software.

Ein „Mitwirkender“ ist jede Person, die ihren Beitrag unter dieser Lizenz verbreitet.

„Lizenzierte Patente“ sind Patentansprüche eines Mitwirkenden, die sich direkt auf seinen Beitrag beziehen.

  1. Rechtegewährung

(A) Urheberrechtsgewährung – Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Reproduktion seines Beitrags, zur Erstellung abgeleiteter Werke seines Beitrags und zur Verbreitung seines Beitrags oder jeglicher von Ihnen erstellter abgeleiteter Werke.

(B) Patentgewährung – Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz unter seinen lizenzierten Patenten, um seinen Beitrag in der Software oder abgeleitete Werke des Beitrags in der Software herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und/oder anderweitig zu verwerten.

  1. Bedingungen und Einschränkungen

(A) Keine Markenlizenz – Diese Lizenz gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung des Namens, Logos oder der Marken von Mitwirkenden.

(B) Wenn Sie einen Patentanspruch gegen einen Mitwirkenden wegen Patenten geltend machen, die Ihrer Meinung nach von der Software verletzt werden, erlischt Ihre Patentlizenz von diesem Mitwirkenden für die Software automatisch.

(C) Wenn Sie einen Teil der Software verbreiten, müssen Sie alle in der Software vorhandenen Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise beibehalten.

(D) Wenn Sie einen Teil der Software in Quellcodeform verbreiten, dürfen Sie dies nur unter dieser Lizenz tun, indem Sie eine vollständige Kopie dieser Lizenz Ihrer Verbreitung beifügen. Wenn Sie einen Teil der Software in kompilierter oder Objektcodeform verbreiten, dürfen Sie dies nur unter einer Lizenz tun, die dieser Lizenz entspricht.

(E) Die Software wird „wie besehen“ lizenziert. Sie tragen das Risiko der Nutzung. Die Mitwirkenden geben keine ausdrücklichen Garantien, Gewährleistungen oder Bedingungen. Sie können zusätzliche Verbraucherrechte gemäß Ihren lokalen Gesetzen haben, die diese Lizenz nicht ändern kann. Soweit dies nach Ihren lokalen Gesetzen zulässig ist, schließen die Mitwirkenden die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung aus.

Common Public License Version 1.0

DAS BEIGEFÜGTE PROGRAMM WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER COMMON PUBLIC LICENSE („VEREINBARUNG“) BEREITGESTELLT. JEDE NUTZUNG, REPRODUKTION ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS STELLT DIE ANNAHME DIESER VEREINBARUNG DURCH DEN EMPFÄNGER DAR.

  1. Definitionen des Beitrags

(a) Im Falle des ursprünglichen Mitwirkenden, der ursprüngliche Code und die Dokumentation, die unter dieser Vereinbarung verbreitet werden.

(b) Im Falle jedes nachfolgenden Mitwirkenden:

-  Änderungen am Programm
-  Ergänzungen zum Programm; wobei solche Änderungen und/oder Ergänzungen zum Programm von diesem bestimmten Mitwirkenden stammen und von diesem verbreitet werden. Ein Beitrag „stammt“ von einem Mitwirkenden, wenn er vom Mitwirkenden selbst oder von jemandem, der im Namen des Mitwirkenden handelt, zum Programm hinzugefügt wurde. Beiträge umfassen keine Ergänzungen zum Programm, die: (a) separate Softwaremodule sind, die in Verbindung mit dem Programm unter ihrer eigenen Lizenzvereinbarung verbreitet werden, und (b) keine abgeleiteten Werke des Programms sind. „Mitwirkender“ bezeichnet jede Person oder Entität, die das Programm verbreitet. „Lizenzierte Patente“ bezeichnen Patentansprüche, die von einem Mitwirkenden lizenziert werden können und die notwendigerweise durch die alleinige Nutzung oder den Verkauf seines Beitrags oder in Kombination mit dem Programm verletzt werden. „Programm“ bezeichnet die Beiträge, die gemäß dieser Vereinbarung verbreitet werden. „Empfänger“ bezeichnet jeden, der das Programm unter dieser Vereinbarung erhält, einschließlich aller Mitwirkenden.
  1. Rechtegewährung

(a) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Reproduktion, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Anzeige, öffentlichen Aufführung, Verbreitung und Unterlizenzierung des Beitrags dieses Mitwirkenden, falls vorhanden, und solcher abgeleiteten Werke, in Quellcode- und Objektcodeform.

(b) Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Vereinbarung gewährt jeder Mitwirkende dem Empfänger hiermit eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter lizenzierten Patenten, um den Beitrag dieses Mitwirkenden, falls vorhanden, in Quellcode- und Objektcodeform herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig zu übertragen. Diese Patentlizenz gilt für die Kombination des Beitrags und des Programms, wenn zum Zeitpunkt der Hinzufügung des Beitrags durch den Mitwirkenden diese Hinzufügung des Beitrags dazu führt, dass diese Kombination von den lizenzierten Patenten abgedeckt wird. Die Patentlizenz gilt nicht für andere Kombinationen, die den Beitrag enthalten. Keine Hardware an sich wird hiermit lizenziert.

(c) Der Empfänger versteht, dass, obwohl jeder Mitwirkende die hierin festgelegten Lizenzen für seine Beiträge gewährt, kein Mitwirkender Zusicherungen gibt, dass das Programm keine Patent- oder andere geistige Eigentumsrechte anderer Entitäten verletzt. Jeder Mitwirkende lehnt jegliche Haftung gegenüber dem Empfänger für Ansprüche ab, die von einer anderen Entität aufgrund der Verletzung geistiger Eigentumsrechte oder anderweitig erhoben werden. Als Bedingung für die Ausübung der hierin gewährten Rechte und Lizenzen übernimmt jeder Empfänger hiermit die alleinige Verantwortung, alle anderen erforderlichen geistigen Eigentumsrechte zu sichern, falls vorhanden. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz eines Drittanbieters erforderlich ist, um dem Empfänger die Verbreitung des Programms zu ermöglichen, liegt es in der Verantwortung des Empfängers, diese Lizenz vor der Verbreitung des Programms zu erwerben.

(d) Jeder Mitwirkende versichert, dass er nach seinem besten Wissen über ausreichende Urheberrechte an seinem Beitrag, falls vorhanden, verfügt, um die in dieser Vereinbarung festgelegte Urheberrechtslizenz zu gewähren.

  1. Anforderungen

Ein Mitwirkender kann wählen, das Programm in Objektcodeform unter seiner eigenen Lizenzvereinbarung zu verbreiten, vorausgesetzt, dass:

(a) Es den Bedingungen dieser Vereinbarung entspricht.

(b) Seine Lizenzvereinbarung:

  -  Im Namen aller Mitwirkenden alle ausdrücklichen und stillschweigenden Garantien und Bedingungen, einschließlich Garantien oder Bedingungen des Eigentums und der Nichtverletzung, sowie stillschweigende Garantien oder Bedingungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, wirksam ausschließt.
  -  Im Namen aller Mitwirkenden jegliche Haftung für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, zufälliger und Folgeschäden, wie entgangener Gewinne, wirksam ausschließt.
  -  Angibt, dass alle Bestimmungen, die von dieser Vereinbarung abweichen, ausschließlich von diesem Mitwirkenden und nicht von einer anderen Partei angeboten werden.
  -  Angibt, dass der Quellcode für das Programm von diesem Mitwirkenden erhältlich ist und Lizenznehmer darüber informiert, wie er auf angemessene Weise auf oder über ein üblicherweise für den Softwareaustausch verwendetes Medium bezogen werden kann. Wenn das Programm in Quellcodeform zur Verfügung gestellt wird:

     i. Es muss unter dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
     ii. Eine Kopie dieser Vereinbarung muss jeder Kopie des Programms beigefügt sein. Mitwirkende dürfen keine im Programm enthaltenen Urheberrechtshinweise entfernen oder ändern. Jeder Mitwirkende muss sich als Urheber seines Beitrags, falls vorhanden, in einer Weise identifizieren, die es nachfolgenden Empfängern vernünftigerweise ermöglicht, den Urheber des Beitrags zu identifizieren.
  1. Kommerzielle Verbreitung

Kommerzielle Software-Vertreiber können bestimmte Verantwortlichkeiten gegenüber Endbenutzern, Geschäftspartnern und dergleichen übernehmen. Während diese Lizenz die kommerzielle Nutzung des Programms erleichtern soll, sollte der Mitwirkende, der das Programm in einem kommerziellen Produktangebot aufnimmt, dies in einer Weise tun, die keine potenzielle Haftung für andere Mitwirkende schafft. Wenn daher ein Mitwirkender das Programm in einem kommerziellen Produktangebot aufnimmt, erklärt sich dieser Mitwirkende („Kommerzieller Mitwirkender“) hiermit bereit, jeden anderen Mitwirkenden („Entschädigter Mitwirkender“) gegen alle Verluste, Schäden und Kosten (zusammen „Verluste“) zu verteidigen und schadlos zu halten, die aus Ansprüchen, Klagen und anderen rechtlichen Schritten Dritter gegen den Entschädigten Mitwirkenden entstehen, soweit diese durch Handlungen oder Unterlassungen des Kommerziellen Mitwirkenden im Zusammenhang mit seiner Verbreitung des Programms in einem kommerziellen Produktangebot verursacht wurden. Die Verpflichtungen in diesem Abschnitt gelten nicht für Ansprüche oder Verluste, die sich auf tatsächliche oder angebliche Verletzungen geistigen Eigentums beziehen. Um sich zu qualifizieren, muss ein Entschädigter Mitwirkender:

(a) Den Kommerziellen Mitwirkenden unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informieren.

(b) Dem Kommerziellen Mitwirkenden die Kontrolle über die Verteidigung und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen gestatten und mit ihm zusammenarbeiten. Der Entschädigte Mitwirkende kann auf eigene Kosten an einem solchen Anspruch teilnehmen. Zum Beispiel könnte ein Mitwirkender das Programm in einem kommerziellen Produktangebot, Produkt X, aufnehmen. Dieser Mitwirkende ist dann ein Kommerzieller Mitwirkender. Wenn dieser Kommerzielle Mitwirkende dann Leistungsansprüche geltend macht oder Garantien im Zusammenhang mit Produkt X anbietet, liegen diese Leistungsansprüche und Garantien allein in der Verantwortung dieses Kommerziellen Mitwirkenden. Gemäß diesem Abschnitt müsste der Kommerzielle Mitwirkende Ansprüche gegen die anderen Mitwirkenden verteidigen, die sich auf diese Leistungsansprüche und Garantien beziehen, und wenn ein Gericht einen anderen Mitwirkenden zur Zahlung von Schäden verpflichtet, muss der Kommerzielle Mitwirkende diese Schäden zahlen.

  1. KEINE GEWÄHRLEISTUNG, AUSSER WIE AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, WIRD DAS PROGRAMM „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN DES EIGENTUMS, DER NICHTVERLETZUNG, DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

Jeder Empfänger ist allein verantwortlich für die Bestimmung der Angemessenheit der Nutzung und Verbreitung des Programms und übernimmt alle Risiken, die mit der Ausübung seiner Rechte unter dieser Vereinbarung verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Risiken und Kosten von Programmfehlern, die Einhaltung anwendbarer Gesetze, Schäden oder Verlust von Daten, Programmen oder Geräten sowie die Nichtverfügbarkeit oder Unterbrechung des Betriebs.

  1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS, AUSSER WIE AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG FESTGELEGT, HABEN WEDER DER EMPFÄNGER NOCH IRGENDEIN MITWIRKENDER EINE HAFTUNG FÜR DIREKTE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, ENTGANGENER GEWINNE), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND UNTER JEDER HAFTUNGSTHEORIE, SEI ES AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG), DIE IN IRGENDEINER WEISE AUS DER NUTZUNG ODER VERBREITUNG DES PROGRAMMS ODER DER AUSÜBUNG DER HIERUNTER GEWÄHRTEN RECHTE ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

  2. ALLGEMEINES Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so berührt dies nicht die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und ohne weiteres Handeln der Parteien wird diese Bestimmung im geringstmöglichen Umfang so umgestaltet, dass sie gültig und durchsetzbar wird. Wenn der Empfänger eine Patentklage gegen einen Mitwirkenden in Bezug auf ein auf Software anwendbares Patent (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit) einleitet, erlöschen alle von diesem Mitwirkenden an diesen Empfänger unter dieser Vereinbarung gewährten Patentlizenzen mit dem Datum der Klageerhebung. Wenn der Empfänger darüber hinaus eine Patentklage gegen eine Entität (einschließlich einer Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit) einleitet, in der behauptet wird, dass das Programm selbst (ausgenommen Kombinationen des Programms mit anderer Software oder Hardware) die Patente des Empfängers verletzt, erlöschen die dem Empfänger gemäß Abschnitt 2(b) gewährten Rechte mit dem Datum der Klageerhebung. Alle Rechte des Empfängers unter dieser Vereinbarung erlöschen, wenn er eine der wesentlichen Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhält und diesen Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, nachdem er von dieser Nichteinhaltung Kenntnis erlangt hat. Wenn alle Rechte des Empfängers unter dieser Vereinbarung erlöschen, erklärt sich der Empfänger bereit, die Nutzung und Verbreitung des Programms so bald wie vernünftigerweise möglich einzustellen. Die Verpflichtungen des Empfängers unter dieser Vereinbarung und alle vom Empfänger in Bezug auf das Programm gewährten Lizenzen bleiben jedoch bestehen und überdauern. Jedem ist es gestattet, Kopien dieser Vereinbarung zu kopieren und zu verbreiten, aber um Inkonsistenzen zu vermeiden, ist die Vereinbarung urheberrechtlich geschützt und darf nur auf die folgende Weise geändert werden. Der Vereinbarungsbeauftragte behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit neue Versionen (einschließlich Überarbeitungen) dieser Vereinbarung zu veröffentlichen. Niemand außer dem Vereinbarungsbeauftragten hat das Recht, diese Vereinbarung zu ändern. IBM ist der ursprüngliche Vereinbarungsbeauftragte. IBM kann die Verantwortung, als Vereinbarungsbeauftragter zu fungieren, an eine geeignete separate Entität übertragen. Jede neue Version der Vereinbarung erhält eine eindeutige Versionsnummer. Das Programm (einschließlich Beiträge) darf immer gemäß der Version der Vereinbarung verbreitet werden, unter der es empfangen wurde. Darüber hinaus kann der Mitwirkende nach Veröffentlichung einer neuen Version der Vereinbarung wählen, das Programm (einschließlich seiner Beiträge) unter der neuen Version zu verbreiten. Außer wie ausdrücklich in den Abschnitten 2(a) und 2(b) oben angegeben, erhält der Empfänger keine Rechte oder Lizenzen an dem geistigen Eigentum eines Mitwirkenden unter dieser Vereinbarung, sei es ausdrücklich, stillschweigend, durch Rechtsverwirkung oder anderweitig. Alle Rechte am Programm, die nicht ausdrücklich unter dieser Vereinbarung gewährt werden, sind vorbehalten. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und den Gesetzen zum geistigen Eigentum der Vereinigten Staaten von Amerika. Keine Partei dieser Vereinbarung wird eine Klage unter dieser Vereinbarung mehr als ein Jahr nach Entstehung des Klagegrundes erheben. Jede Partei verzichtet auf ihr Recht auf ein Geschworenengericht in einem daraus resultierenden Rechtsstreit.

Microsoft Limited Permissive License (MS-LPL)

Microsoft Limited Public License (Ms-LPL)

Diese Lizenz regelt die Nutzung der beigefügten Software. Wenn Sie die Software nutzen, akzeptieren Sie diese Lizenz. Wenn Sie die Lizenz nicht akzeptieren, nutzen Sie die Software nicht.

  1. Definitionen

Die Begriffe „reproduzieren“, „Reproduktion“, „abgeleitete Werke“ und „Verbreitung“ haben hier die gleiche Bedeutung wie im US-amerikanischen Urheberrecht. Ein „Beitrag“ ist die Originalsoftware oder jegliche Ergänzungen oder Änderungen an der Software. Ein „Mitwirkender“ ist jede Person, die ihren Beitrag unter dieser Lizenz verbreitet. „Lizenzierte Patente“ sind Patentansprüche eines Mitwirkenden, die sich direkt auf seinen Beitrag beziehen.

  1. Rechtegewährung

(a) Urheberrechtsgewährung – Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Urheberrechtslizenz zur Reproduktion seines Beitrags, zur Erstellung abgeleiteter Werke seines Beitrags und zur Verbreitung seines Beitrags oder jeglicher von Ihnen erstellter abgeleiteter Werke.

(b) Patentgewährung – Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Lizenz, einschließlich der Lizenzbedingungen und -beschränkungen in Abschnitt 3, gewährt Ihnen jeder Mitwirkende eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz unter seinen lizenzierten Patenten, um seinen Beitrag in der Software oder abgeleitete Werke des Beitrags in der Software herzustellen, herstellen zu lassen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und/oder anderweitig zu verwerten.

  1. Bedingungen und Einschränkungen

(a) Keine Markenlizenz – Diese Lizenz gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung des Namens, Logos oder der Marken von Mitwirkenden.

(b) Wenn Sie einen Patentanspruch gegen einen Mitwirkenden wegen Patenten geltend machen, die Ihrer Meinung nach von der Software verletzt werden, erlischt Ihre Patentlizenz von diesem Mitwirkenden für die Software automatisch.

(c) Wenn Sie einen Teil der Software verbreiten, müssen Sie alle in der Software vorhandenen Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise beibehalten.

(d) Wenn Sie einen Teil der Software in Quellcodeform verbreiten, dürfen Sie dies nur unter dieser Lizenz tun, indem Sie eine vollständige Kopie dieser Lizenz Ihrer Verbreitung beifügen. Wenn Sie einen Teil der Software in kompilierter oder Objektcodeform verbreiten, dürfen Sie dies nur unter einer Lizenz tun, die dieser Lizenz entspricht.

(e) Die Software wird „wie besehen“ lizenziert. Sie tragen das Risiko der Nutzung. Die Mitwirkenden geben keine ausdrücklichen Garantien, Gewährleistungen oder Bedingungen. Sie können zusätzliche Verbraucherrechte gemäß Ihren lokalen Gesetzen haben, die diese Lizenz nicht ändern kann. Soweit dies nach Ihren lokalen Gesetzen zulässig ist, schließen die Mitwirkenden die stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung aus.

  1. Plattformbeschränkung

Die in den Abschnitten 2(a) und 2(b) gewährten Lizenzen erstrecken sich nur auf die Software oder abgeleitete Werke, die Sie erstellen und die auf einem Microsoft Windows Betriebssystemprodukt laufen.